Arbeitsrecht:
Unternehmer und Unternehmen haben ein Ziel, nämlich ihre Geschäftsidee erfolgreich umzusetzen. Um dieses Ziel zusammen mit ihren Beschäftigten zu erreichen, ist eine arbeitsrechtlich klar und solide aufgesetzte Struktur hilfreich.
Meine Beratung erfolgt deshalb vor dem Hintergrund des jeweiligen Unternehmensgefüges und der konkreten Unternehmenskultur. Die Lösungen richten sich nach den Besonderheiten des speziellen Sachverhalts. Sie sind individuell zugeschnitten und zielorientiert.
Ich berate und vertrete zu allen Fragen des Arbeitsrechts wie etwa zu: der Gestaltung von Geschäftsführer- und Mitarbeiterverträgen · der Gestaltung von Beschäftigungsverhältnissen (Arbeitnehmer, freie Dienstnehmer, arbeitnehmerähnliche Personen bzw. Sonderformen der Beschäftigung) · der Auslandsentsendung · der Gestaltung von Bonusvereinbarungen · den täglichen Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit Arbeitnehmern ergeben, wie etwa bei Dienstverfehlungen, Krankenständen, Urlaub, Mutter- und Vaterschutzregelungen · der Reorganisation bzw. Restrukturierung von Unternehmen (In- und Outsourcing sowie Downsizing) · dem Datenschutz im Arbeitsrecht · der Beendigung von Arbeitsverträgen (einvernehmliche Auflösungen, Kündigungen bzw. Entlassungen) · aber auch zum Betriebsverfassungsrecht wie etwa den Mitwirkungsrechten der Belegschaftsvertretung oder der Auslegung von Kollektivverträgen.