Datenschutzrecht:
Der Schutz personenbezogener Daten, also jener Daten, die einer konkreten Person zuordenbar sind, ist in der österreichischen Rechtsordnung als Grundrecht und damit als verfassungsrechtlich geschütztes Gut verankert. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen erlauben allerdings, personenbezogene Daten zu verwenden, sofern bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden.
Eine Beratung im Datenschutzrecht unterstützt Unternehmer bzw. Unternehmen darin, die rechtlich eingeräumten Spielräume bedarfsgerecht zu nutzen, ohne dabei das Grundrecht zu verletzen. Damit lassen sich vermeidbare Kosten wie etwa verwaltungsrechtliche Strafen oder nachträgliche, häufig kostenintensive Projektänderungen hintanhalten.
Beratungsbedarf besteht regelmäßig bei: der Verwendung von personenbezogenen Daten wie etwa jenen von Arbeitnehmern oder bei Outsourcing · den Meldeverpflichtungen gegenüber der Datenschutzbehörde · der Übermittlung von Daten ins Ausland · dem datenschutzrechtlichen Beschwerdemanagement und weiteren Themen.